Energieeffizientes Bauen: Wiederaufnahme BEG-Förderung
Nachdem das Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG) zum 24.01.2022 überraschend gestoppt wurde, können seit 20.04.2022 wieder Anträge bei der KfW beantragt werden.
Die Förderbedingungen sind allerdings deutlich restriktiver. Da die bereitgestellten Mittel für die Energiehaus-Stufen 40, 40 Erneuerbare Energien und 40 Effizienzhaus-Stufe 40 Plus bereits am Tag der Wiedereröffnung des Programms ausgeschöpft wurden, ist im Bereich Neubau nur noch der Standard Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit förderfähig. Alleerdings gibt es nur noch eine Kreditvariante (bisher auch Zuschussvariante). Der maximale Kreditbetrag beträgt 150.000 € je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss wurde auf 12,5 % gesenkt, sodass der Tilgungszuschuss max. 18.750,00 € beträgt.
Bei Nichtwohngebäuden orientiert sich die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten an der Nettogrundfläche des Gebäudes. Diese betragen 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro. Der Tilgungszuschuss beträgt davon Sie 12,5 %, also max. 3,75 Mio.
Bei Sanierung von bestehenden Immobilien, Wohngebäude und Nichtwohngebäude zum Effizienzhaus oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhaus besteht weiterhin die Wahl zwischen einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss. Die Effizienzhaus-Stufen wurden hier nicht geändert. Ebenso können nach wie vor Förderungen von einzelnen energetischen Maßnahmen (Wände, Dächer, Heizung etc.) bei der KfW (Kreditvariante mit Tilgungszuschuss) oder als reine Zuschussvariante bei der BAFA beantragt werden.