Die Förderinitiative “Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen” des Freistaats Bayern verfolgt das Ziel, leerstehende Immobilien zu revitalisieren und neuen Wohnraum zu schaffen. Vor kurzem wurden die Fördermöglichkeiten erweitert, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu unterstützen.

Höhere Fördermöglichkeiten für lebenswerten Wohnraum
Die Städtebauförderung des Freistaats unterstützt nun Städte, Märkte und Gemeinden aber auch private Eigentürmer bei der Sanierung leerstehender Gebäude mit einem außergewöhnlich hohen Fördersatz von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Struktur- und finanzschwache Gemeinden können sogar bis zu 90 Prozent der Kosten erhalten. Diese erweiterten Fördermöglichkeiten zielen darauf ab, sowohl öffentliche als auch private Initiativen zur Revitalisierung von Leerständen zu unterstützen.

Vielfältiger Wohnraum für alle Bedürfnisse
Die Förderinitiative wurde ursprünglich ins Leben gerufen, um Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge zu schaffen. Diese Beschränkung wurde jedoch aufgehoben, und die Fördermittel stehen nun allen Bevölkerungsgruppen zur Verfügung. Die Vermietung der neu entstandenen Wohnungen ist dabei nicht an bestimmte Zielgruppen gebunden.

Gegenstand der Förderung
Ziel der Initiative ist es, Leerstände zu beseitigen und neuen Wohnraum zu schaffen. Es wird kein Zuschuss gewährt, wenn ein leerstehendes Gebäude abgerissen und neu gebaut wird.

Die Förderung kann sowohl von Gebäuden der Gemeinde als auch von privaten Eigentümern in Anspruch genommen werden. Zudem ist sie unabhängig von der früheren Nutzung des Gebäudes. Gefördert werden Gebäude im innerörtlichen Bereich, die in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet liegen. Es gibt keine festgelegte Obergrenze für die Sanierungskosten, jedoch muss die Sanierung dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.

Ferner gibt es keine festen Vorgaben für die Sanierungsmaßnahmen, jedoch wird eine einfache Sanierung bevorzugt, um schnell zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Auch umfassendere Sanierungen können gefördert werden, jedoch sollten private Immobilieneigentümer sich dazu zunächst an die Kommune wenden.

Ein bestimmter Standard für die Wohnungen ist nicht gefordert, jedoch sind die baurechtlichen Anforderungen zu beachten. Bei größeren Änderungen an der Gebäudehülle ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu beachten.

Fördervoraussetzungen
Die Vermietung der Wohnungen obliegt dem Eigentümer, es gibt keine Zuweisung durch übergeordnete Behörden. Auch eine gemischte Nutzung des Gebäudes ist förderfähig.

Berechnung und Höhe der Förderung
Der Gebäuderestwert wird in Abstimmung mit verschiedenen Beteiligten festgelegt. Die Höhe der Förderung wird individuell berechnet, basierend auf den spezifischen Bedingungen jedes Projekts. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: www.stmb.bayern.de

Ansprechpartner

Bei Fragen senden sie uns eine Mail an info@igbay.de.

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