Die staatlichen Förderprogramme für den Wohnungsbau sollen auch nach dem Ende der Ampel-Koalition und während der vorläufigen Haushaltsführung 2025 fortgeführt werden. Das verkündigte das Bauministerium auf dem Tag der Wohnungswirtschaft in Berlin an.

Förderung gesichert trotz Übergangsphase

Das Bundesbauministerium hat mit dem Bundesfinanzministerium eine Vereinbarung getroffen, die die Fortführung der bestehenden Förderprogramme auch unter der vorläufigen Haushaltsführung sicherstellt. Damit wird eine wichtige Planungssicherheit für Investitionen im Wohnungsbau geschaffen.

Diese Programme bleiben bestehen

Gefördert werden weiterhin zentrale Programme wie

  • Bau von kleinen, preisgünstigen und klimafreundlichen Wohnungen
  • Bestandserwerb durch junge Familien
  • KNN (Klimafreundlicher Neubau)

Übergangsphase bis zur Neuwahl

Nach der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 wird es zunächst eine vorläufige Haushaltsführung geben. Diese ermöglicht:

  • die Fortführung der laufenden Verwaltungsaufgaben
  • Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
  • monatliche Mittelfreigaben durch das Finanzministerium

Reform des Gebäudeenergiegesetzes in Aussicht

Neben der Förderzusage wurde eine Vereinfachung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Aussicht gestellt. Eine Reform könnte die komplexen Anforderungen an erneuerbare Wärme und Energieeffizienz klarer strukturieren und damit Investitionsentscheidungen erleichtern.

Für detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen und Antragsmöglichkeiten stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

Ansprechpartner

Bei Fragen senden sie uns eine Mail an info@igbay.de.

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