Schnellerer Wohnungsbau, mehr Digitalisierung am Bau und Klimafreundlichkeit – das verspricht der Gesetzesentwurf zur Novelle des Baugesetzbuches (BauGB), der am 4. September 2024 vom Kabinett beschlossen wurde. Die wichtigsten Änderungen der BauGB-Novelle 2024 im Überblick.

Beschleunigung am Bau

Eine der zentralen Änderungen ist die Einführung des sogenannten “Bau-Turbos”. Diese Sonderregelung ermöglicht es, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt Bauvorhaben ohne gesonderten Bebauungsplan umzusetzen. Die Regelung ist bis 2027 befristet. Damit soll insbesondere die schnellere Realisierung von Wohnungsbauvorhaben in Ballungsräumen gefördert werden.

Weitere Beschleunigungsmaßnahmen

  • Fristen für die Bauleitplanung: Gemeinden sollen Bebauungspläne innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.
  • Verschlankung der Umweltprüfung: Der Umfang des Umweltberichts wird auf ein angemessenes Verhältnis zur Begründung des Bebauungsplans beschränkt.
  • Digitalisierung: Bekanntmachungen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen werden zukünftig digital veröffentlicht.

Förderung von bezahlbarem Wohnraum

Die Novelle enthält mehrere Ansätze, um den Bau von bezahlbarem Wohnraum zu erleichtern:

  • Erleichterung von Aufstockungen: Künftig sollen Gebäudeerweiterungen, insbesondere Aufstockungen, bundesweit ohne Änderung des Bebauungsplans möglich sein.
  • Nachverdichtung: Vereinfachung des Bauens in zweiter Reihe oder auf Höfen, auch wenn es nicht dem bisherigen Charakter des Quartiers entspricht.

Sozialer Flächenbeitrag

Bei der Baulandumlegung wird ein sozialer Flächenbeitrag eingeführt. Gemeinden können statt eines Geldausgleichs eine Fläche für sozialen Wohnungsbau verlangen.

Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte

Kommunen können ihr Vorkaufsrecht auch ausüben, wenn alle Eigentumswohnungen auf einem Grundstück in einem gemeinsamen Kaufvertrag verkauft werden sollen.

Klimaschutz

Kommunen erhalten mehr Befugnisse zur Anordnung von klimafreundlichen Maßnahmen, wie z. B: Dezentrale Versickerungsanlagen und Gründächer. Zudem müssen Bauherren künftig die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen, wie das Pflanzen von Bäumen oder die Begrünung von Dächern, aktiv anzeigen.

Flexibilität im Bauwesen

  • Innovationsklausel: Ermöglicht die schnellere Aktualisierung veralteter Bebauungspläne durch ein vereinfachtes Verfahren.
  • Gebäudetyp E: Einführung eines vereinfachten Gebäudetyps (“E” wie einfach) zur Förderung kreativer und kostengünstiger Planungs- und Bauansätze.
  • Serielles und Modulares Bauen: Förderung industrieller Fertigungsmethoden zur Beschleunigung des Bauens und als Antwort auf den Fachkräftemangel.

Anpassungen im Lärmschutz

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) wird angepasst, um Wohnbebauung näher an Gewerbebetriebe heranrücken zu lassen.

Chancen für Investoren?

Für Investoren und Bauherren eröffnen sich neue Chancen, Projekte schneller und effizienter umzusetzen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an nachhaltiges und sozialverträgliches Bauen. Kommunen erhalten mehr Steuerungsmöglichkeiten, müssen aber auch ihre Planungsprozesse beschleunigen und digitalisieren. Mehr zur Novelle lesen Sie hier.

Ansprechpartner

Bei Fragen senden sie uns eine Mail an info@igbay.de.

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