Grundsteuerreform: Achtung Pflicht zur Steuererklärung
Für alle bebauten und unbebauten Grundstücke und für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland muss Grundsteuer bezahlt werden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer auf einer neuen Grundlage berechnet werden. Bis einschließlich 2024 ist die Grundsteuer weiterhin auf der bisherigen Grundlage, dem Einheitswert zu zahlen. Die Einheitswerte und damit in der Folge die Höhe der Grundsteuerzahlung wurden vom Bundesverfassungsgericht als veraltet und verfassungswidrig verworfen. Damit ist eine Fortführung der bisherigen Erhebung nicht möglich und eine Neuberechnung notwendig. Als Grundlage für die neue Grundsteuer ab 2025 gelten die Daten und Fakten zum Stichtag 1. Januar 2022.
Eigentümer(innen) müssen nach derzeitigem Stand zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung abgeben. Als Arbeitshilfe hat das bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat nun eine Informationsbroschüre „Die Grundsteuerreform in Bayern“ veröffentlicht. Thematik, Hintergründe und künftige Ermittlung sind dort gut und nachvollziehbar beschrieben. Die Broschüre ist auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de abrufbar. Wer die Steuererklärung nicht selbst abgeben will, kann sich an seinen Steuerberater(in) wenden. Gerne unterstützen auch wir alternativ bei der Ermittlung der notwendigen Angaben.
Ihr Ansprechpartner
Rainer Priglmeier
Von der Industrie und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken