Seit dem 1. Oktober 2024 gelten für Vermieter von Mehrfamilienhäusern neue Regelungen zur Heizungsoptimierung und zum hydraulischen Abgleich. Diese Änderungen, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) verankert sind, betreffen vor allem Vermieter mit älteren Heizungsanlagen. Nachfolgend ein Überblick.
Was ist ein hydraulischer Abgleich?
Ein hydraulischer Abgleich ist eine Methode zur Optimierung von Heizungsanlagen. Dabei wird sichergestellt, dass das warme Wasser gleichmäßig durch alle Heizkörper im Gebäude fließt. Dies führt zu einer effizienteren Wärmeverteilung und kann den Energieverbrauch erheblich senken – laut Experten um bis zu 15 Prozent.
Neue Pflichten für Vermieter
Das GEG 2024 bringt folgende Verpflichtungen für Vermieter mit sich:
Heizungsoptimierung
- Heizungsanlagen, die nach dem 30.09.2009 installiert wurden, müssen innerhalb von 15 Jahren nach Einbau überprüft und optimiert werden.
- Ältere Anlagen, die vor dem 01.10.2009 installiert wurden, müssen bis spätestens 30.09.2027 einer Heizungsprüfung unterzogen werden.
Hydraulischer Abgleich
- Für alle neu installierten Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten ist der hydraulische Abgleich ab sofort Pflicht.
Wer ist betroffen?
Die Regelung gilt für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohneinheiten. Kleinere Wohngebäude sowie Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Pflicht ausgenommen.
Förderungsmöglichkeiten
Für Gebäude, die nicht unter die Pflicht fallen (bis zu fünf Wohneinheiten), gibt es weiterhin Fördermöglichkeiten:
- Das BAFA-Programm “Heizungsoptimierung” bietet Zuschüsse.
- Für größere Sanierungsvorhaben steht das KfW-Programm 261 zur Verfügung.
Ansprechpartner
Bei Fragen senden sie uns eine Mail an info@igbay.de.
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