Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat bekanntgegeben, dass sie seit dem 20. Februar 2024 wieder Anträge für verschiedene Förderprogramme im Bereich Bau entgegennimmt, die zuvor ausgesetzt waren.

Wiederaufnahme der Förderprogramme
Die KfW hat die Antragstellung für mehrere Förderprogramme im Bereich Bau wieder möglich gemacht. Ab sofort können Anträge für die folgenden Programme gestellt werden:
1. Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
2. Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
3. Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)
4. Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498/499)
5. Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
6. Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)

Wichtige Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Bauvorhaben
Die Förderprogramme der KfW zielen darauf ab, nachhaltige Bauvorhaben zu unterstützen und den Ausbau klimafreundlicher Infrastrukturen voranzutreiben. Durch die Wiederaufnahme dieser Programme können Investoren und Bauherren weiterhin von finanziellen Anreizen profitieren, um umweltfreundliche Bauprojekte zu realisieren.

Weitere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen finden Sie unter: www.kfw.de

Ansprechpartner

Bei Fragen senden sie uns eine Mail an info@igbay.de.

Newsletter

Zum monatlichen Newsletter anmelden.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Wertminderung durch Verkehrslärm: Ab wann beeinflusst Lärm den Wert einer Immobilie?

| Immobilienbewertung, Steuer | No Comments
Lärm, insbesondere Verkehrslärm, hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Gesundheit, sondern kann auch den Wert von Immobilien erheblich mindern. Immobilienbesitzer fürchten diese Wertminderung nicht zu Unrecht. Denn in der…