Mit dem am 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Klimaanpassungsgesetz (KAnG) hat die Bundesregierung nun einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, sich proaktiv an die veränderten klimatischen Bedingungen anzupassen.
Ziele und Struktur des Klimaanpassungsgesetzes
Das KAnG zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Gesellschaft, Wirtschaft, Infrastruktur, Natur und Ökosysteme zu minimieren. Es bietet einen rechtlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen, um sich an veränderte Klimabedingungen anzupassen und Schäden durch extreme Wetterereignisse zu vermeiden oder zu reduzieren.
Handlungsfelder mit Fokus auf Gebäude
Ein zentraler Aspekt des KAnG ist die Berücksichtigung von Gebäuden als wichtiges Handlungsfeld. Mögliche Maßnahmen umfassen:
- Begrünung von Dächern und Fassaden
- Implementierung energieeffizienter Gebäudestandards
- Schaffung von „Oasen“ in städtischen Gebieten
Zudem sieht das Gesetz eine regelmäßige Erhebung von Daten über Schadenssummen vor, die auf extreme Wetterereignisse zurückzuführen sind.
Das Berücksichtigungsgebot
Ein Kernpunkt des KAnG ist das in § 8 verankerte Berücksichtigungsgebot. Es verpflichtet Träger öffentlicher Aufgaben, Klimaanpassung bei ihren Planungen und Entscheidungen fachübergreifend zu berücksichtigen. Obwohl Wohnungsunternehmen nicht explizit als Träger öffentlicher Belange definiert wurden, hat das Gesetz dennoch indirekte Auswirkungen auf den Sektor.
Wohnungsunternehmen sollten sich bereits heute aktiv mit Fragen der Klimaanpassung auseinandersetzen. Dazu gehört die Vorbereitung auf häufigere und intensivere Wetterereignisse wie Überschwemmungen, Hochwasser und Trockenperioden.
Ausblick
Die Bundesregierung muss bis Ende September 2025 eine Präventionsstrategie mit messbaren Zielen vorlegen. Diese Strategie wird alle vier Jahre aktualisiert und bietet der Wohnungswirtschaft wichtige Orientierungspunkte für zukünftige Investitionen und Planungen. Für Wohnungsunternehmen empfiehlt es sich, proaktiv zu handeln.
Ansprechpartner
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