Das Bundeskabinett hat auf seiner zweitägigen Klausurtagung in Meseberg am 29. August wegweisende Maßnahmen für den Wohnungsbau beschlossen. Bauministerin Klara Geywitz (SPD) setzte sich mit ihrem Vorschlag einer Sonderabschreibung für den Wohnungsbau durch, um Investitionen und Bauvorhaben anzukurbeln und den Abwärtstrend bei den Baugenehmigungen zu stoppen.

Sonderabschreibung für Wohnungsbauprojekte ab Oktober 2023
Ab dem 1. Oktober 2023 treten neue steuerliche Anreize für den Wohnungsbau in Kraft. Bauprojekte, die dem Effizienzstandard 55 entsprechen, können von einer degressiven Abschreibung (AfA) profitieren. Über einen Zeitraum von sechs Jahren können sechs Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Besonderheit besteht darin, dass es für diese Abschreibung keine Obergrenze gibt. Diese Regelung gilt für alle Bauvorhaben, die ab dem genannten Datum begonnen werden.

Stärkung der Investitionen durch steuerliche Anreize
Die neu beschlossenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Investitionen im Wohnungsbau anzukurbeln. Angesichts rückläufiger Bauinvestitionen und Baugenehmigungen in diesem Jahr soll damit die Bauwirtschaft unterstützt und das Wirtschaftswachstum gefördert werden.

Einführung einer degressiven AfA bis 2030
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude, die bis Ende 2030 befristet ist. Diese Regelung gilt ab Januar 2024. Danach können im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden drei Jahren jeweils sieben Prozent der Baukosten abgeschrieben werden. In den folgenden vier Jahren sinkt dieser Satz auf fünf Prozent, danach auf zwei Prozent. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Abschreibungssatz liegt derzeit bei rund drei Prozent.

Berücksichtigung des technischen Fortschritts
Mit der Einführung der degressiven Abschreibung wird der zunehmenden Überalterung der Technik in Neubauten Rechnung getragen. Die rasche technologische Entwicklung führt dazu, dass Gebäude bereits in den ersten Jahren nach ihrer Fertigstellung an Wert verlieren können.

Weitere Schritte im Rahmen des Wachstumschancengesetzes
Die neuen Abschreibungsregeln sind Teil eines aktualisierten Entwurfs des Wachstumschancengesetzes. Dieser Entwurf wird auf der Klausurtagung in Meseberg am 30. August beraten. Ziel des Gesetzes ist es, positive Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung zu setzen.

Zeitplan und Ausblick
Die Verabschiedung des aktualisierten Gesetzentwurfs im Bundestag ist derzeit für den 10. November 2023 vorgesehen. Die Entscheidung über die neuen Maßnahmen könnte somit in naher Zukunft getroffen werden.

Bildquelle: leszekglasner/AdobeStock

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