Seit Anfang 2025 gilt in Deutschland die verpflichtende Einführung von Smart Metern (intelligenten Messsystemen) und die alten Ferraris-Zähler gehören langsam der Vergangenheit an. Doch wer ist betroffen und wann müssen die Smart Meter eingebaut werden?
Was sind Smart Meter?
Smart Meter, auch intelligente Messsysteme (iMSys) genannt, sind digitale Stromzähler, die den Verbrauch in Echtzeit erfassen und an den Netzbetreiber übermitteln. Im Gegensatz zu analogen Zählern messen sie nicht nur, wie viel Strom man verbraucht, sondern auch wann – und das minutengenau. Über eine sichere Datenverbindung werden diese Informationen verschlüsselt weitergeleitet, z. B. an deinen Energieversorger oder Netzbetreiber. Das Ziel? Mehr Transparenz, eine bessere Steuerung für das Stromnetz und ein Schub für die Energiewende, etwa durch die Integration erneuerbarer Energien oder dynamische Stromtarife.
Pflichten für Privatpersonen
Wann wird ein Smart Meter zur Pflicht?
Seit 2025 gilt die Umrüstungspflicht in diesen Fällen:
- Hochverbraucher: Haushalte mit über 6.000 kWh/Jahr (Durchschnitt der letzten drei Jahre) – typisch für größere Familien oder Nutzer von Elektroheizungen.
- Photovoltaik-Betreiber: Bei PV-Anlagen mit mehr als 7 kW Leistung ist der Einbau jetzt verpflichtend.
- Steuerbare Geräte: Haushalte mit Wärmepumpen, Wallboxen (für E-Autos) oder Nachtspeicherheizungen müssen Smart Meter nutzen, wenn diese Geräte nach § 14a EnWG steuerbar sind.
- Großverbraucher: Bei einem Verbrauch über 100.000 kWh/Jahr besteht bereits seit 2017 eine Umrüstungspflicht; bis spätestens 2028 müssen alle betroffenen Anlagen vollständig umgerüstet sein.
Freiwilliger Einbau
Seit Januar 2025 kann beim Messstellenbetreiber (meist der Netzbetreiber) ein Smart Meter angefordert werden – unabhängig vom Verbrauch. Der Einbau muss innerhalb von vier Monaten erfolgen. Das ist ideal für alle, die dynamische Tarife nutzen oder eine PV-Anlage unter 7 kW betreiben.
Was kostet das?
- Einbaukosten: Bei Pflichteinbau kostenfrei; bei freiwilligem Einbau bis zu 100 Euro einmalig (je nach Anbieter, Stand März 2025).
- Betriebskosten: Je nach Verbrauch nicht mehr strikt gedeckelt, sondern marktabhängig:
- Bis 10.000 kWh/Jahr: ca. 20–40 Euro/Jahr.
- Mit steuerbaren Geräten: bis zu 50 Euro/Jahr.
- Höhere Verbräuche oder PV ab 25 kW: bis zu 120 Euro/Jahr.
- Zählerschrankumbau: Falls nötig (bis 2.000 Euro), trägt der Eigentümer die Kosten. Vermieter können diese als Modernisierung auf Mieter umlegen.
Rechte und Pflichten
- Mieter können den Messstellenbetreiber frei wählen, es sei denn, der Vermieter hat einen für die gesamte Liegenschaft bestimmt – in dem Fall sind Mieter gebunden, können aber je nach Vertrag alle zwei Jahre Angebote einholen.
- Bei Pflichteinbau muss den Technikern Zugang gewährt werden. Der Messstellenbetreiber informiert drei Monate vorher und nennt zwei Wochen vorab einen Termin (Alternativtermine möglich).
- Bei installiertem Smart Meter kann vom Vermieter eine Verbrauchsvisualisierung (z. B. App) verlangt werden.
Pflichten für Vermieter
Wann müssen Vermieter aktiv werden?
Vermieter müssen Smart Meter nicht selbst einbauen – das übernimmt der Messstellenbetreiber bei Haushalten mit über 6.000 kWh, PV-Anlagen ab 7 kW oder steuerbaren Geräten. Jedoch ist es Sache des Vermieters, die technischen Voraussetzungen (z. B. Zählerplatz) sicherzustellen und ggf. den Zählerschrank anzupassen.
Wahl des Messstellenbetreibers
Vermieter können entscheiden, wer die Smart Meter betreibt, wenn:
- Sämtliche Zählpunkte der Liegenschaft umgerüstet werden.
- Eine weitere Energiesparte (z. B. Gas oder Wärme) gemessen wird.
- Mieter keine Mehrkosten entstehen. Mieter können abhängig vom Vertrag alle zwei Jahre neue Angebote anfordern.
Kosten für Vermieter
- Einbaukosten: Bei Pflichteinbau übernimmt der Messstellenbetreiber. Bei freiwilliger Installation (z. B. fürs ganze Haus) können Vermieter die Kosten als Modernisierung auf die Mieter umlegen.
- Zählerschrankumbau: Bis zu 2.000 Euro – diese Kosten trägt der Vermieter, kann sie aber als Modernisierung weitergeben.
- Betriebskosten: Mieter zahlen direkt an den Messstellenbetreiber (20–120 Euro/Jahr, je nach Verbrauch).
Pflichten gegenüber Mietern
- Vermieter müssen Mieter über den Einbau informieren und den Zugang zu den Zählern koordinieren, wenn diese in den Wohnungen sind.
- Auf Wunsch der Mieter ist eine Verbrauchsvisualisierung (z. B. App) bereitzustellen.
- Der Einbau darf nicht verweigert werden – er ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Energiewende.
Übergangsregelungen
Der Rollout läuft nicht über Nacht, es gibt Spielraum:
- Agiler Start: Seit 2022 wurden erste Smart Meter getestet und eingebaut. 2025 ist der offizielle Beginn der Pflichtphase.
- Technische Verzögerungen: Bei Lieferengpässen bleibt der alte Zähler vorerst – ohne Nachteile für den Nutzer.
- Kleinstverbraucher: Haushalte unter 6.000 kWh/Jahr und PV-Anlagen unter 7 kW sind 2025 noch nicht verpflichtet. Der Rollout für alle anderen soll bis 2030 (95 % der Messstellen) und 2032 (100 %) abgeschlossen sein.
- Altgeräte: Wer vor 2025 eine moderne Messeinrichtung (mME) eingebaut hat (z. B. digitale Zähler ohne Smart-Funktion), darf sie nur nutzen, wenn sie den technischen Anforderungen entspricht oder ein Smart Meter nicht verfügbar ist.
Bildquelle: © vegefox.com – AdobeStock
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