Rückkaufsrecht für Gemeinde in Niederbayern
Stand 05.01.2023
Wie zuletzt berichtet, befasste sich der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Verhandlung mit dem Rückkaufsrecht für Gemeinen in einem Fall aus dem niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau (Az. V ZR 144/21). Nun steht die Entscheidung: Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein solches Wiederkaufsrecht bis zu 30 Jahre lang ausgeübt werden kann. Das sei nicht unangemessen, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Hintergrund zum Fall aus Frontenhausen
Die Marktgemeinde Frontenhausen hat 1994 ein Baugrundstück verkauft zum damals üblichen Marktpreis von knapp 60.000 D-Mark. Im Kaufvertrag hat sich der Käufer damals verpflichtet, daraufhin innerhalb von acht Jahren ein bezugsfertiges Wohnhaus zu bauen. Das ist aber nie passiert. Für diesen Fall hat sich die Gemeinde ein Wiederkaufsrecht gesichert und wollte davon 20 Jahre nach dem Kauf im Jahr 2014 Gebrauch machen.
Das rund 950 Quadratmeter große Grundstück sollte an die Gemeinde zurückgehen und der Mann hätte den ursprünglichen Kaufpreis plus die Erstattung seiner Unkosten ausgezahlt bekommen. Der Käufer klagte und der Sachverhalt ging über das Landgericht Landshut über das Oberlandesgericht München bis zur höchsten und letzten richterlichen Instanz, beim Bundesgerichtshof.
Quelle: www.bundesgerichtshof.de – Bildquelle: GDMpro S.R.O./AdobeStock
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