Zertifizierungspflicht für WEG-Verwalter

Der Stichtag für die Einführung des zertifizierten WEG-Verwalters (vgl. § 26a Wohnungseigentumsgesetz, WEG) wurde um ein Jahr vom 1. Dezember 2022 auf den 1. Dezember 2023 verschoben. Damit können Wohnungseigentümer diese Dienstleistung erst ein Jahr später als ursprünglich geplant in Anspruch nehmen. Grund sind Engpässe bei der Zertifizierung.

Übergangsregelung für bereits bestehende Verwalter

Unverändert bleibt die Regelung, dass eine Person, die am 1. Dezember 2020 Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, bis zum 1. Juni 2024 gegenüber den Wohnungseigentümern als zertifizierter Verwalter gilt. Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters wurde im Rahmen der WEG-Reform gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG als Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung eingeführt. Damit haben Wohnungseigentümer seit dem 1. Dezember 2022 das Recht, im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters – und damit einen Sachkundenachweis – zu verlangen.

Wer ist ein „Wohnungseigentümer“?

Nach § 1 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind Wohnungseigentümer Personen, die das Wohnungs- oder Teileigentum erworben haben. Wohnungseigentümer sind also in der Regel Eigentümer einer Wohnung oder eines Teils des Gebäudes, z. B. eines Ladenlokals oder eines Stellplatzes in einer Tiefgarage.

Was ist ein zertifizierter Verwalter?

Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer in einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat, dass er die für die Tätigkeit als Verwalter erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse besitzt. Diese Zertifizierung wurde in Deutschland durch die Einführung des § 19 Abs. 2 Nr. 6 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Rahmen der WEG-Reform 2018 geregelt. Daneben sind Immobilienkaufleute, Hochschulabsolventen mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt und andere einschlägige Berufe dem „geprüften Verwalter“ ohne Prüfungserfordernis gleichgestellt.

Wofür wird ein zertifizierter Immobilienverwalter benötigt?

Ein zertifizierter Immobilienverwalter wird von Wohnungseigentümern benötigt, um eine professionelle Verwaltung ihres Wohneigentums zu gewährleisten. Er übernimmt Aufgaben wie die Buchhaltung, die Organisation von Eigentümerversammlungen, die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums sowie die Durchsetzung von Hausordnungen und anderen Regelungen. Mit der Einführung der Zertifizierung soll sichergestellt werden, dass die Verwalter über die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen verfügen, um diese Aufgaben gewissenhaft und im Interesse der Wohnungseigentümer zu erfüllen.

Besteht eine Pflicht zur Bestellung eines Immobilienverwalters?

Eine generelle Pflicht zur Bestellung eines zertifizierten Immobilienverwalters besteht grundsätzlich nicht. Alleerdings können Wohnungseigentümer gemäß § 26a WEG im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. In diesem Fall haben die Wohnungseigentümer allerdings die Kosten des zertifizierten Verwalters zu tragen. Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters kann auch im Rahmen eines Verwaltervertrages zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter vereinbart werden. In diesem Fall können die Kosten für den zertifizierten Verwalter Teil der Verwaltervergütung sein.

Ansprechpartner

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